Heilmittelverordnung
- 11. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Patientinnen und Patienten mit Verordnung für podologische Leistung lassen sich bitte eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse zur Kostenerstattung geben. Nur so kann eine Erstattung gesichert werden.
Gern erhalten Sie dann innerhalb der nächsten 2 Wochen Ihre Podologie Termine.

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